Ab 1. Januar 2022 – Krankenversicherungskarte 2.1 wird zur Voraussetzung
Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir ab dem 1. Januar 2022 nur noch Patienten mit der neuen Krankenversicherungskarte 2.1 behandeln können. Die Bezeichnung 2.1 steht für die Versicherungskarten der aktuellen zweiten Generation, die alle notwendigen Zertifikate und die derzeit höchsten Sicherheitsstandards haben.
Neben Ihrem Foto, das Ihnen Schutz gegen Kartenmissbrauch bietet, enthält die Karte einen Chip, auf dem Ihre Personendaten sowie Daten zu Ihrer Krankenversicherung gespeichert sind. Falls Sie die KVK 2.1 noch nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.